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Allgemeines Zivilrecht

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Lösung Ihrer Probleme im Allgemeinen Zivilrecht.

 

Das Zivilrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet, dem grundsätzlich alle Ansprüche von Bürgern (Privatpersonen und Unternehmen) untereinander unterfallen.

 

Wir sind Ihnen behilflich bei der Vertragsgestaltung, der Durchsetzung von Forderungen oder Schadensersatzansprüchen, der Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen und bei sonstigen leidigen Problemen aus dem Bereich des Schuldrechts.

Insbesondere in nachfolgend beispielhaft aufgeführten Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie gerne:

 

Alle Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis, von den Reparaturkosten bis hin zum Schmerzensgeld, aber auch solche Schäden, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie Ihren Haushalt für die Dauer der Unfallfolgen nicht führen können, machen wir bei dem Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer für Sie geltend.

 

Dem Bereich des Allgemeinen Zivilrechtes unterfällt auch das Reiserecht. Insbesondere im Hinblick auf Schadensersatzansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung, die pauschale Schadensersatzansprüche im dreistelligen Bereich pro Fluggast bei Verspätungen und Flugannulierungen vorsieht, beraten und vertreten wir Sie gerne.

 

Sofern Sie Probleme mit Ihrem Mieter oder Vermieter,  beispielsweise wegen (angeblichen) Mängeln oder einer falschen Nebenkostenabrechnung, haben, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.

 

Dies gilt auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus anderen Vertragsverhältnissen. Beispielhaft seien hier der Autokauf (Kaufvertrag), der Reparaturauftrag (Werkvertrag) oder der Frisörbesuch (Dienstleistungsvertrag) genannt. Erfasst sind aber auch Schenkungen aller Art, Darlehensverträge, die Bürgschaft oder der Pachtvertrag usw.. Auch beim Erstellen und Verhandeln von entsprechenden Verträgen sind wir gerne behilflich.

 

In den Bereich des Allgemeinen Zivilrechtes fallen aber auch alle Ansprüche, die Ihnen dadurch entstehen, dass Ihnen jemand einen Schaden zufügt. Werden Sie beispielsweise von einem Hund angegriffen, oder ein „Halbstarker“ beschädigt Ihr Fahrzeug, machen wir für Sie sowohl Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung Ihres Eigentums als auch Schmerzensgeld für die Verletzung Ihrer Gesundheit geltend.

 

Wir prüfen Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Insbesondere bei der Vollstreckung Ihrer Forderungen können Sie auf die langjährige Erfahrung und Kompetenz unserer Mitarbeiter im Zwangsvollstreckungsrecht vertrauen.

 

Themengebiete:

  • ​ Anfechtung
  • ​ Auftrag
  • ​ Bürgschaft
  • ​ Darlehensvertrag
  • ​ Eigentum
  • ​ Forderung
  • ​ Kaufvertrag
  • ​ Leasing
  • ​ Leihe
  • ​ Mahnbescheid
  • ​ Minderung
  • ​ Nachbarrecht
  • ​ Nachbesserungsansprüche
  • ​ Pachtvertrag
  • ​ Pflichtverletzung
  • ​ Rücktritt
  • ​ Sachenrecht
  • ​ Schadensersatz
  • ​ Schenkung
  • ​ Schmerzensgeld
  • ​ Unerlaubte Handlung
  • ​ Unterlassungsansprüche
  • ​ Verbraucherschutz
  • ​ Verjährung
  • ​ Vertragsgestaltung
  • ​ Vollstreckung
  • ​ Werkvertrag
  • ​ Widerruf
  • ​ Zwangsvollstreckung

Ihre Ansprechpartner

 

Ute Maria Stockheim

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Sozialrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht

E-Mail: us@kraemer-stockheim.de