Unfallrecht
Nach einem Verkehrsunfall bedarf es sachkundiger Hilfe, um alle möglichen
Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen.
Haftpflichtversicherer sind in den letzten Jahren mehr und mehr dazu übergegangen,
veranschlagte Reparaturkosten zu kürzen und auch Mietwagenkosten nicht mehr in voller
Höhe zu begleichen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung sämtlicher Kosten, die
Ihnen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis entstanden sind.
Sollten Sie anlässlich eines Verkehrsunfalls Verletzungen erlitten haben, ist die Unterstützung
durch einen Rechtsanwalt unabdingbar. Wir können die medizinischen Folgen eines Unfalls
auch aufgrund unserer Expertise aus dem Sozialrecht sehr gut abschätzen, bewerten und
darstellen.
Insbesondere kommen nicht nur Schmerzensgeldansprüche in Betracht. Sie haben auch
Anspruch auf Ersatz solcher Schäden, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie Ihren Haushalt für
die Dauer der Unfallfolgen nicht führen können oder eine Pflegeperson benötigen.
Die Kosten unserer Inanspruchnahme sind bei der Unfallregulierung Teil Ihres
Schadensersatzanspruchs, sodass wir diese bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung in
der Regel durchsetzen können.
Themengebiete:
- Unfall
- Unfall mit ausländischem Pkw
- Schadensersatz
- wirtschaftlicher Totalschaden
- Betriebsgefahr
- Ersatzbeschaffung
- Leasingfahrzeug
- Gutachterkosten
- Kaskoversicherung
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- Reparaturkosten
- Restwert
- Umsatzsteuer
- fiktive Reparaturkosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Pflegekosten
- Streitverkündung
- Kostenpauschale
- Sachverständigenverfahren
- Totalschaden
- Unfallrekonstruktion
- Verbringungskosten
- Verdienstausfall
- Verjährung
- Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- 130-Prozent–Grenze
- Integritätsinteresse