Strafrecht
Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Über Ihre Rechte als Beschuldigter, Angeklagter oder als Geschädigter klären wir Sie gerne auf und vertreten Sie in allen Stadien des Verfahrens - von der Akteneinsichtnahme im Ermittlungsverfahren zur optimalen Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie bis hin zur gerichtlichen Vertretung im Prozess.
Im Hinblick auf die weitrechenden Konsequenzen einer Verurteilung, die unter Umständen zu einer Freiheitsstrafe oder einem Berufsverbot führen können, sollte ein Strafverfahren nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hier kann durch gezielte Verteidigung die Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch erzielt werden.
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht helfen wir Ihnen gerne. Gegen unberechtigte Bußgeldbescheide wegen Verkehrsverstößen aber auch bei Verstößen gegen Anzeigepflichten beispielsweise zur Sozialversicherung oder nach dem Mutterschutzgesetz sollten bereits im frühen Stadium des Verfahrens interveniert werden.
Auch Geschädigte von Straftaten haben Rechte. Diesbezüglich beraten wir Sie umfassend über Ansprüche gegen den oder die Täter/in, Ihre Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz und Ihre Möglichkeiten im Rahmen des Strafverfahrens. Zudem übernehmen wir gerne die Nebenklagevertretung für Sie.
Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von Beratungshilfe im Rahmen von strafrechtlichen Verfahren nur die Erstberatung umfasst, nicht aber die Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Themengebiete:
- Adhäsionsverfahren
- Auskunftsverweigerungsrecht
- Bußgeldbescheid
- Gewaltschutzgesetz
- Nebenklage
- Opferentschädigung
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Pflichtverteidigung
- Schmerzensgeld
- Strafrecht
- Verteidigung
- Zeuge
- Zeugnisverweigerungsrecht