Sozialrecht
Jeder Bürger ist betroffen: Arbeitnehmer und Arbeitsuchende ebenso wie Arbeitgeber, Rentner, Kranke und Behinderte. In unserem Sozialstaat entfällt etwa ein Drittel des Bruttosozialprodukts auf die Ausgaben der Sozialversicherungsträger. Und: Das Sozialrecht verändert sich so schnell wie kein anderes Rechtsgebiet, ständig reformiert der Gesetzgeber die Sozialgesetze.
Mit den Reformen ist eine wachsende Anzahl von Widerspruchs- und Klageverfahren verbunden. Mit unseren Kenntnissen der aktuellen Gesetzeslage sowie der Rechtsprechung vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden.
Manchmal ist jedoch bereits die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes dringend geboten. So beraten wir intensiv Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige bei der Klärung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status.
Bereits die Entscheidung, ob ein Statusfeststellungsverfahren Sinn macht oder eventuell sogar gefährlich werden kann, ist individuell mit juristischem Sachverstand zu flankieren.
Die Sozialversicherungspflicht von Ein-Mann-Unternehmern sollte niemals ohne eine qualifizierte anwaltliche Beratung geklärt werden. Das Bundessozialgericht ist zu beachten, wonach Steuerberater nicht befugt sind, Mandanten, die sie auch steuerlich betreuen, im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV zu vertreten, und zwar weder im Antrags- noch im Widerspruchsverfahren (BSG vom 5. 3. 2014, Az. B 12 R 4/12 R und B 12 R 7/12 R). Steuerberatern stehen wir gerne als Partner beratend für gemeinsame Mandanten zur Seite.
Auch haben wir immer die vielseitigen Probleme unserer Mandanten vor Augen und erarbeiten übergreifende Lösungen: so benötigt ein schwerkranker Mandant oftmals mehr als nur die Vertretung gegenüber den Schwerbehindertenstelle wegen einer Erhöhung des Grades der Behinderung. Wir beraten unsere Mandanten auch über mögliche Ansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegeversicherung, über Krankengeld und Arbeitslosengeld I sowie möglichen Ansprüchen gegenüber den Sozialhilfe- oder Rententrägern. Dabei haben wir auch den Schutz Ihres Vermögens bei einer erbrechtlichen Beratung durch eine kompetente Fachanwältin im Blick.
Bei der Durchsetzung eines höheren Pflegegrades unterstützen wir Sie mit Hilfe einer ebenso kompetenten wie empathischen Pflegesachverständigen.
Die Absicherung des privaten Vermögens bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, dem sog. „Hartz IV“, sowie das umfassende Ausschöpfen des gesetzlichen Leistungskataloges ist eine weitere unserer Qualifizierungen.
Themengebiete:
Gesetzliche Krankenversicherung:
- Krankengeld
- Hilfsmittel
- Freiwillige Mitgliedschaft
Soziale Pflegeversicherung
- Pflegegrad
- Pflegegeld
- Häusliche Pflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
Gesetzliche Rentenversicherung
- Versicherungsfreiheit
- Nachversicherung
- Leistungen zur Teilhabe
- Rehabilitation
- Umschulung
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Berufsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenze
- Witwenrente
- Waisenrente
- Erziehungsrente
- Rentenhöhe
Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Mitverursachung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Rente
- Verletztengeld
- Hinterbliebenenrente
Arbeitsförderung
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Berufliche Weiterbildung
- Arbeitslosengeld
- Sperrfrist
- Übergangsgeld
- Gleichwohlgewährung
- Aussteuerung
- Meldepflichtverstöße
- Insolvenzgeld
Kinder- und Jugendhilfe
- Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung
- Schwerbehinderung
- Umschulung
- Teilhabe
- Persönliches Budget
Sozialleistungen
- Grundsicherung
- Regelbedarf
- Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarf
- Einmalige Bedarfe
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Einkünfte
- Schonvermögen
- Bedarfsgemeinschaft
- Haushaltsgemeinschaft
- Eingliederungsvereinbarung
- Sanktionen
- Umzug
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Übernahme ungedeckter Heimkosten
- Elternunterhalt
- Blindenhilfe
- Bestattungskosten
- Rückforderung