Erbrecht
Aufgabe der im Erbrecht tätigen Rechtsanwältin ist es, dem Erblasser bei der Vorsorge und Gestaltung seiner Vermögensnachfolge zu helfen. Ist der Erbfall bereits eingetreten, beraten und vertreten wir die Angehörigen mit ihren Fragestellungen - sowohl als Erben wie auch als Pflichtteilsberechtigte.
Die Kehrseiten des Erbrechts werden hier offenbar: Die Erwartungen der gesetzlichen Erben, am Nachlass angemessen beteiligt zu sein, kollidieren mit der Testierfreiheit, d.h. der Freiheit der Erblasser, mit ihrem Vermögen tun und lassen zu können, was sie möchten. Zum Teil führt dies auch zum Auseinanderbrechen von Familienstrukturen.
Weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die auch in Vorbereitung auf den späteren Erbfall besonders wichtig sind.
Schwerpunkte vor dem Erbfall
- Erbrechtliche Beratung von Privatpersonen und Familienunternehmen
- Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
- Erarbeitung von Konzepten zur Pflichtteileinschränkung
- Konzeption und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen
Schwerpunkte nach dem Erbfall
- Erbauseinandersetzungen
- Testamentsvollstreckungen
- Erbscheinsverfahren
- Teilungsversteigerungen
- Nachlassverfahren
Geltendmachung oder Abwehr von:
- Pflichtteilsansprüchen
- Erbrechtlichen Ansprüchen
- Vermächtnissen