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Arbeitsrecht

Das Leistungsspektrum des Fachbereichs Arbeitsrecht umfasst das gesamte Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie das dazu gehörende Sozialversicherungsrecht.

 

Unser Tätigkeitsschwerpunkten liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern. Diese erstreckt sich von Fragestellungen aus der täglichen Personalarbeit des Unternehmens über die Begleitung des Übergangs von Arbeitsverhältnissen im Wege des Betriebsüberganges bis zur Beratung bei Personalabbaumaßnahmen (Sozialpläne, Massenentlassungen, Kündigungsschutzklagen). Selbstverständlich betreuen wir auch Arbeitnehmer. Fragen der Vertragsgestaltung sind hier ebenso zu prüfen wie Ansprüche aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung und wegen unzulässiger Diskriminierung oder Abmahnung. Die Vertretung vor Gericht deutschlandweit ist bezogen auf beide Gruppen selbstverständlich, wobei die wechselseitige Repräsentanz zu einem übergreifenden Fokus führt.

 

Auch das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere Streitigkeiten mit Betriebsräten decken wir ab. Wir unterstützen bei Zustimmungsersetzungsverfahren ebenso wie bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

 

Sozialversicherungsrechtlich bieten wir Ihnen Kompetenz durch eine weitere Fachanwältin. Flankiert wird dieses Angebot im Arbeitsrecht durch die Beratung hinsichtlich Sperrzeiten, Ruhenszeiten sowie flankierenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer.

 

Themengebiete:

  • ​ Abfindung
  • ​ Allgemeines Gleichstellungsgesetz
  • ​ Altersteilzeit
  • ​ Annahmeverzug
  • ​ Arbeit auf Abruf
  • ​ Arbeitsleistung
  • ​ Arbeitspapiere
  • ​ Arbeitsvertrag
  • ​ Arbeitszeit
  • ​ Aufhebungsvertrag
  • ​ Ausgleichsquittung
  • ​ Ausschlussfrist
  • ​ Befristung
  • ​ Beschäftigungsanspruch
  • ​ Betriebliche Übung
  • ​ Betriebsrat
  • ​ Betriebsvereinbarung
  • ​ Bindungsklausel
  • ​ Direktionsrecht
  • ​ Diskriminierung/Gleichbehandlungsgrundsatz
  • ​ Elternzeit
  • ​ Entfristungsklage
  • ​ Entgeltfortzahlung
  • ​ Fortbildungskosten
  • ​ Fragerecht
  • ​ Freistellung
  • ​ Gehaltsanspruch
  • ​ Geringfügige Beschäftigung
  • ​ Gewinnbeteiligung/Tantieme
  • ​ Gratifikation
  • ​ Haftung
  • ​ Kündigungsschutzgesetz
  • ​ Minijob
  • ​ Mitbestimmungsrecht
  • ​ Mobbing
  • ​ Nebentätigkeit
  • ​ Probezeit
  • ​ Provision
  • ​ Schwangerschaft
  • ​ Schwerbehinderung
  • ​ Sonderkündigungsschutz
  • ​ Sperrfrist
  • ​ Tarifvertrag
  • ​ Teilzeit
  • ​ Urlaub
  • ​ Urlaubsgeld
  • ​ Verdachtskündigung
  • ​ Vorstellungsgespräch
  • ​ Weihnachtsgeld
  • ​ Wettbewerbsverbot
  • ​ Zeugnis
  • ​ Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
  • ​ Zwischenzeugnis

Ihre Ansprechpartner

 

Alexandra Krämer

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Mediatorin

E-Mail: ak@kraemer-stockheim.de