Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland ist in seinem Leben schon einmal auf das Verwaltungsrecht gestoßen: gerade geboren benötigt er die Geburtsurkunde, als Schüler unterliegt er zunächst der Schulpflicht, auch Zeugnisse sind Verwaltungsakte, Bauherren müssen die bauordnungsrechtlichen Vorgaben einhalten und Beamte und Soldaten stehen in einem besonderen verwaltungsrechtlichen Dienstverhältnis zum Staat.
Dabei stehen den Bürgern zahlreiche Instrumente zur Verfügung, sich gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr zu setzen. Auch dies ist ein fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaates. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltung juristisch und gegebenenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen.
Wir zeigen Ihnen gerne diese Möglichkeiten auf und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen.
Im Schulrecht können sich im Rahmen des Schulverhältnisses existenzielle rechtliche Fragen und Probleme ergeben. Bereits der Zugang zur gewünschten Schule kann Schwierigkeiten bereiten. Dies gilt nicht nur für die Einschulung in eine Regelschule sondern auch dem weiteren Schulverhältnis. Wir begleiten Sie und Ihre Kinder bei den Themen Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs, Versetzung in die nächsthöhere Klasse, ebenso wie bei schulischen Ordnungsmaßnahmen.
Im Beamtenrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten kompetent bei Fragen der Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses, Statusänderungenen wie Beförderung, Laufbahngruppenwechsel, funktionellen Änderungen, bspw. Abordnung, Umsetzung, Versetzung, dem Besoldungsrecht, dienstrechtlichen Beurteilungen und bei Stellenbesetzungen (Konkurrentenklagen).