Kein Abzug von fiktivem Kindergeld bei SGB II-Empfängern
Dezember 2009
Kinder in einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft mit einem
hilfebedürftigen, umgangsberechtigten Elternteil haben Anspruch auf
ungekürztes Sozialgeld nach dem SGB II.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Kinder, die sich nur
zeitweise – etwa an den Wochenenden und in den Ferien – bei einem
hilfebedürftigen Elterteil aufhalten, einen eigenen Anspruch auf SGB II
Leistungen haben, der sich nach der tatsächlichen Anzahl der Tage des
Aufenthalts bemisst. Dieser Anspruch darf auch nicht gekürzt werden,
etwa um anteiliges Kindergeld oder fiktive Unterhaltsleistungen, sofern
der andere Elternteil als Kindergeldberechtigter das Kindergeld auch
tatsächlich nicht an die Kinder weiterleitet. Auch muss der auf die
Kalendertage entfallende Regelsatz ungekürzt geleistet werden ohne
Abzüge für die im Regelsatz enthaltenen Pauschalen für Kleidung,
Gesundheitsfürsorge, etc.
Die Bundesrichter haben in ihrer Entscheidung nochmals die besondere Förderpflicht des Staates gegenüber Familien gewürdigt.