Kein Abzug von fiktivem Kindergeld bei SGB II-Empfängern

Dezember 2009

Kinder in einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft mit einem hilfebedürftigen, umgangsberechtigten Elternteil haben Anspruch auf ungekürztes Sozialgeld nach dem SGB II.
 
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Kinder, die sich nur zeitweise – etwa an den Wochenenden und in den Ferien – bei einem hilfebedürftigen Elterteil aufhalten, einen eigenen Anspruch auf SGB II Leistungen haben, der sich nach der tatsächlichen Anzahl der Tage des Aufenthalts bemisst. Dieser Anspruch darf auch nicht gekürzt werden, etwa um anteiliges Kindergeld oder fiktive Unterhaltsleistungen, sofern der andere Elternteil als Kindergeldberechtigter das Kindergeld auch tatsächlich nicht an die Kinder weiterleitet. Auch muss der auf die Kalendertage entfallende Regelsatz ungekürzt geleistet werden ohne Abzüge für die im Regelsatz enthaltenen Pauschalen für Kleidung, Gesundheitsfürsorge, etc.
Die Bundesrichter haben in ihrer Entscheidung nochmals die besondere Förderpflicht des Staates gegenüber Familien gewürdigt.

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