Sozialrecht
Jeder Bürger ist betroffen: Arbeitnehmer und Arbeitsuchende ebenso wie Arbeitgeber, Rentner, Kranke und Behinderte. In unserem Sozialstaat entfällt etwa ein Drittel des Bruttosozialprodukts auf die Ausgaben der Sozialversicherungsträger. Aber: Das Sozialrecht verändert sich so schnell wie kein anderes Rechtsgebiet, ständig reformiert der Gesetzgeber die Sozialgesetzbücher.
Mit den Reformen ist eine wachsende Anzahl von Widerspruchs- und Klageverfahren verbunden. Mit unseren Kenntnissen der aktuellen Gesetzeslage sowie der Rechtsprechung vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden.
Wir haben zudem die vielseitigen Probleme unserer Mandanten vor Augen und erarbeiten übergreifende Lösungen: so benötigt ein schwerkranker Mandant mehr als nur die Vertretung gegenüber den Schwerbehindertenstelle wegen der Erhöhung des Grades der Behinderung. Wir beraten unsere Mandanten auch über mögliche Ansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegeversicherung, über Krankengeld und Arbeitslosengeld I sowie möglichen Ansprüchen gegenüber den Sozialhilfe- oder Rententrägern. Dabei haben wir auch den Schutz Ihres Vermögens bei einer erbrechtlichen Beratung durch einen kompetenten Kollegen im Blick.
Die Absicherung des privaten Vermögens bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, dem sog. „Hartz IV“, sowie das umfassende Ausschöpfen des gesetzlichen Leistungskataloges ist eine weitere unserer Qualifizierungen.