Krämer & Stockheim
Wilhelmstraße 23–25
52349 Düren
Tel 02421 . 20862 -0
Fax 02421 . 20862 -22
Mail: info@kraemer-stockheim.de
| Mündliche/Schriftliche Beratung | Abschluss einer Gebührenvereinbarung, die sich am Aufwand und/oder der Schwierigkeit orientiert |
| Der Stundensatz für die Beratung durch einen unserer Anwälte beträgt je Stunde | € 180,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. |
a) |
Abrechnung nach Gegenstandswert |
| Bei der Abrechnung nach Gegenstandswert liegt der Wert der Hauptsache zugrunde. Beispiel: Sie beauftragen uns eine Forderung in Höhe von 300,00 € geltend zu machen. In der Regel gehen wir von der Mittelgebühr des VV 2400 von 1,5 aus. Die Geschäftsgebühr beträgt nach § 13 Abs. 1 RVG 1,5 x 25,00 € 37,50 € zuzüglich Pauschale für Telekommunikationsdienstleistungen (20% der Gebühr, höchstens € 20) € 7,50 und Mehrwertsteuer € 8,55, insgesamt also 53,55 €. |
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b) |
Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten |
| Sofern keine Beratungshilfe – wie ausgeführt unter 1.a). Die Abrechnung erfolgt nach Betragsrahmen und beträgt je nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit 40,00 bis 520,00 €. In durchschnittlich gelagerten Fällen gehen wir von der Mittelgebühr aus, die 280,00 € beträgt. |
| Beratung | Mündlicher Rat/Auskunft, Erstberatung bei Verbrauchern |
Schriftliche Beratung/Auskunft, Mehrfachberatung einer Angelegenheit bei Verbrauchern |
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| € 75,00 bis € 190 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer |
€ 100 bis € 250 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer |
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| Beratungshilfe für Beratung oder außergerichtliche Vertretung |
Bei Vorlage des Berechtigungsscheins für Beratungshilfe nur € 10,00 Beratungshilfegebühr. - ohne Antrag nachträgliche Beratung durch den Rechtsanwalt –in diesem Fall je nach Aufwand. |
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| Individuelle Vergütungs- vereinbarung | Pro Stunde je nach Umfang/Aufwand pauschal: € 180,00 zuzüglich Auslagen, Nebenkosten (Gerichtskosten) und gesetzlicher Mehrwertsteuer |
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| Außergerichtliche Vertretung nach Gegenstandswert |
0,5 bis 2,5 Geschäftsgebühr Bei durchschnittlichen Angelegenheiten: 1,5 Gebühr |
Im Falle einer Einigung/ Erledigung:1,5 Einigungsgebühr |
zuzügl. Nebenkosten, Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer | |
| Mahnverfahren | Vertretung des Antragsgegners 0,5 Gebühr |
Vertretung des Antragstellers 1,0 Gebühr |
Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids 0,5 Gebühr |
zuzügl. Nebenkosten, Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Abrechnung nach Gegenstandswert | ||||
| Gerichtliches Verfahren I. Instanz -Zivilverfahren -Verfahren vor dem Arbeitsgericht |
1,3 Verfahrensgebühr | 1,2 Terminsgebühr |
1,0 Einigungsgebühr |
zuzügl. Nebenkosten, Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Abrechnung nach Gegenstandswert. Die Gebühren sind der Tabelle zu § 13 Abs. 1 RVG zu entnehmen. |
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| Sozialgericht | Verfahrensgebühr 40,00 bis 460,00 € Mittelgebühr 250,00 € |
Terminsgebühr 20,00 bis 380,00 € Mittelgebühr 200,00 € |
Einigungsgebühr 30,00 bis 350,00 € |
zuzügl. Nebenkosten, Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Prozesskostenhilfe |
Auch hier gibt es wie bei der außergerichtlichen Beratung/Vertretung bei geringem Einkommen die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Anhand der Unterlagen prüft das Gericht im Einzelfall im sogenannten Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren die wirtschaftliche Voraussetzung zur Erlangung der Prozesskostenhilfe, als auch die Aussicht auf Erfolg. Sollte eine der Voraussetzungen nicht vorliegen, weist das Gericht den Antrag zurück. Die Prozesskostenhilfe übernimmt jedoch nicht die Kosten des Gegners, sollte der Prozess verloren werden. | |||
| Gerichtliches Verfahren II. Instanz |
1,6 Verfahrensgebühr |
1,2 Terminsgebühr | 1,3 Einigungsgebühr |
zuzügl. Nebenkosten, Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Abrechnung nach Gegenstandswert | ||||
| Sozialgericht | Verfahrensgebühr 50,00 bis 570,00 € Mittelgebühr 310,00 € |
Terminsgebühr 20,00 bis 380,00 € Mittelgebühr 200,00 € | Einigungsgebühr 40,00 bis 460,00 € Mittelgebühr 200,00 |
zuzügl. Nebenkosten, Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer |