Familienrecht

Unsere familienrechtliche Tätigkeit zielt nicht nur auf Trennung und Scheidung, sondern auch auf eine vorsorgende Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, mit denen das Streitpotential vermindert werden soll. Bei ehelichen Auseinandersetzungen und Scheidungsverfahren geht es nicht nur um die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, sondern auch um die Entwicklung wirtschaftlich vernünftiger und langfristig tragfähiger Lösungen.