Erbrecht
Aufgabe des im Erbrecht tätigen Rechtsanwaltes ist es, dem Erblasser bei der Gestaltung seiner Nachfolgeplanung zu helfen. Ist der Erbfall bereits eingetreten, wird der Rechtsanwalt zumeist die Angehörigen mit ihren Fragestellungen, sowohl als Erben wie auch als Pflichtteilsberechtigte, beraten und vertreten. Die Kehrseiten des Erbrechts werden hier offenbar.: Die Erwartungen der gesetzlichen Erben, am Nachlass angemessen beteiligt zu sein, kollidiert mit der Testierfreiheit, d.h. der Freiheit, mit seinem Vermögen tun und lassen zu können, was man will. Zum Teil führt dies auch zum Auseinanderbrechen von Familienstrukturen. Weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die auch in Vorbereitung auf den späteren Erbfall besonders wichtig sind.
Schwerpunkte vor dem Erbfall
- Erbrechtliche Beratung von Privatpersonen und Familienunternehmen
- Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
- Erarbeitung von Konzepten zur Pflichtteileinschränkung
- Konzeption und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen
Schwerpunkte nach dem Erbfall
- Erbauseinandersetzungen
- Testamentsvollstreckungen
- Erbscheinsverfahren
- Teilungsversteigerungen
- Nachlassverfahren
- Geltendmachung oder Abwehr von:
- Pflichtteilsansprüchen
- Erbrechtlichen Ansprüchen
- Vermächtnissen
Gerne sind wir zur flankierenden Zusammenarbeit mit Steuerberatern und vergleichbaren Beratern bereit.