Arbeitsrecht

Das Leistungsspektrum des Fachbereichs Arbeitsrecht umfasst das gesamte Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie das dazu gehörende Sozialversicherungsrecht.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört zum einen die arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen. Diese erstreckt sich von Fragestellungen aus der  täglichen Personalarbeit über die Begleitung des Übergangs von Arbeitsverhältnissen im Wege des Betriebsüberganges bis zur Beratung bei Personalabbaumaßnahmen (Sozialpläne, Massenentlassungen, Kündigungsschutzklagen). Zum anderen betreuen wir selbstverständlich Arbeitnehmer. Fragen der Vertragsgestaltung sind hier ebenso zu prüfen wie Ansprüche aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung und wegen unzulässiger Diskriminierung oder Abmahnung. Die Vertretung vor Gericht  deutschlandweit ist bezogen auf beide Gruppen selbstverständlich, wobei die wechselseitige Repräsentanz zu einem übergreifenden Fokus führt.

Auch das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere Streitigkeiten mit Betriebsräten decken wir ab. Wir unterstützen bei Zustimmungsersetzungsverfahren ebenso wie bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

Sozialversicherungsrechtlich bieten wir Ihnen Kompetenz durch eine weitere Fachanwältin. Flankiert wird dieses Angebot im Arbeitsrecht durch die Beratung hinsichtlich Sperrzeiten, Ruhenszeiten sowie flankierende Maßnahmen, wie zum Beispiel Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer.